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Das neue Tierarzneimittelrecht - Dokumentation der Völkerbehandlung

Die neue europäische Tierarzneimittelverordnung gilt ab dem 28.1.2022 und bringt für uns die Pflicht zur Dokumentation ALLER Behandlungen mit Tierarzneimitteln (bisher waren es ja nur die verschreibungs-/apothekenpflichtigen). 

Die bisher geltenden Vorschriften für Tierarzneimittel werden am 28. Januar 2022 durch die neue europäische Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) abgelöst. Für die Bienenhaltung sind dabei zwei Bereiche wesentlich betroffen:

  1. Wegfall der Standardzulassungen in Deutschland:

Nach Aussage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 06. Mai 2021 wird es eine Übergangsfrist bis 2027 geben, bis dahin dürfen Tierarzneimittel auf Basis der Standardzulassungen weiterhin in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Von Hamsterkäufen ist aus Gründen der Haltbarkeit und Aufbewahrung absolut abzuraten.

2. Buchführung durch Eigentümer und Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren:

Es besteht die Pflicht zur Buchführung über alle angewendeten Arzneimittel unabhängig davon, ob es sich um freiverkäufliche, apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Bienenmedikamente handelt (Bestandsbuch). Die gemachten Angaben sind mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. Wir empfehlen, Kassenbons und Quittungen, die den Kauf von Bienenmedikamenten belegen, ebenfalls aufzubewahren.

Vorlagen für die Dokumentation der Völkerbehandlung durch ein Bestandsbuch finden Sie hier:
Download eines Bestandsbuches (DIB)