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Was ist das, ein Bienensachverständiger?

Bienensachverständige (BSV) beurteilen Bienenvölker zur Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen und beraten die Imker zu Bienenkrankheiten und deren Vermeidung bzw. Behandlung.

Sie unterstützen und beraten die Veterinärverwaltung bei der Feststellung und Bekämpfung von Bienenseuchen. Dabei handeln sie im staatlichen Auftrag und sind insoweit an die Weisungen der zuständigen Behörden gebunden.

Unsere vom Veterinäramt bestellten Bienensachverständigen- Hochtaunuskreis

Dr. Gefion Brunnemann-Stubbe
Tel.: 06172-79230
E-Mail: Bienensachverstaendiger1@taunusimker.de

Sabine Kunz
Telefon: 0175-8948072
E-Mail: kunz-kilb.falkenstein@t-online.de

Bienenstände müssen gemeldet werden, Hinweise dazu unter: Standmeldung

Völker sollten nur mit Gesundheitsbescheinigung gekauft oder verkauft werden. Die Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung beantragt der Verkäufer entweder direkt beim BSV oder beim Veterinäramt des Landkreises, in dem die Völker stehen. Beim Verstellen von Völkern in einen anderen Veterinäramtsbezirk ist eine Gesundheitsbescheinigung zwingend erforderlich.