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Steuerpauschale für Imker sinkt ab 1.1.2023

Für alle Imker die ihren Honig auf Rechnung verkaufen, zum Beispiel an Geschäfte dürfen ab Januar 2023 nur noch 9,0 Prozent Umsatzsteuer ausweisen. (bisher 9,5 %)

Mehr dazu: 

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24. Oktober 2022

Artikel 12 (vgl. Seite 32) enthält die Absenkung des Durchschnittssatzes im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG von 9,5 auf 9,0 Prozent. Laut Artikel 18 Abs. 4 des o.g. Gesetzes tritt die Änderung zum 1. Januar 2023 in Kraft.