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Geförderte Honig- und Wachsuntersuchungen

Jeder Imker hat die Möglichkeit mit einer Probe im Jahr eine geföderte Analyse durchführen zu lassen.

Untersuchungen von Honig- Futter- und Wachsproben sind innerhalb eines Kontingentes möglich. Jeder Imker kann jeweils max. 1 Probe pro Jahr im Rahmen der EU-Förderung abgeben.
Welche Untersuchungen sind möglich?
• Honigqualitätsuntersuchung (Pollenbild, Wassergehalt, elektrische Leitfähigkeit, Invertase, Sortenbestimmung) • Teilanalyse (Invertase und Wassergehalt)
• Rückstandsanalyse (Varroabekämpfungsmittel und gängige Pflanzenschutzmittel)
• Untersuchungen von Honig- und Futterproben zur Bestimmung der Infektionspotentiale Umfang der Untersuchungen

Das Bieneninstitut in Kirchhain hat den Auftrag des Landesverbandes, die Untersuchung bis zu: 30 Honigen auf Qualität, 150 Teilanalysen und 115 Untersuchungen auf Rückstände (diese erfolgen zuerst im Rahmen der Honigprämierung), 320 Wachsproben auf Rückstände, 350 Futterkranzproben zur Bestimmung der Infektionspotentiale (präzise Herkunftsangabe erforderlich) im Rahmen des AFB-Monitorings durchzuführen.
Benötigtes Material:
• 500 g Honig für Honiguntersuchung
• 50 g Futterprobe aus dem Brutraum – Sammelprobe ist möglich Höhe der Förderung jeweils 50 %, - Kosten für den Imker bzw. Verein -
• Honigqualitätsuntersuchung 44,05 Euro (Pollenbild, Wassergehalt, elektrische Leitfähigkeit Invertase, Aktivität, Sortenbestimmung)
• Honig- Teilanalyse 16,07 Euro (Invertase und Wassergehalt) Vorrangig im Rahmen der Honigprämierung des Landesverbandes
• Honig- Teilanalyse 26,80 Euro (Invertase, Wassergehalt und HMF) Vorrangig im Rahmen der Honigprämierung des Landesverbandes
• Honig- Rückstandsanalyse 1 Untersuchung 50,00 € (Selbstbeteiligung) (Varroazide und Paradichlorbenzol) ( danach je Glas 178,50 €) • Wachs- Rückstandsanalyse 1 Untersuchung kostenfrei (Varroazide und Pestizide) ( danach je Probe 107,10 €)

Dokumente zum Download:

Formular "Vollanalyse (Qualitätsparameter und Trachtquellen) von Honigproben"

Formular "Rückstandsuntersuchung in Honig oder Wachs"

Förderrichtlinien